Sportvereine profitieren vom GEMA-Vertrag mit dem Land NRW
Der Rahmenvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA entlastet ab dem 1. Juli 2026 auch gemeinnützige Sportvereine, indem das Land die GEMA-Gebühren für bestimmte Veranstaltungen übernimmt. Er läuft zunächst bis Ende 2027; dafür stellt das Land drei Millionen Euro bereit und rund 33.500 Vereine und Organisationen sollen profitieren.
Wesentliche Bedingungen sind: Die Veranstaltung muss vorher online bei der GEMA angemeldet werden, es sind bis zu vier Veranstaltungstage pro Organisation und Jahr abgedeckt, und die Fläche darf maximal 500 Quadratmeter betragen. Nicht erfasst sind unter anderem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Veranstaltungen.
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