Erste Hilfe im Sport
Jede*r Übungsleiter*in kommt irgendwann in die Situation, bei einem*einer Teilnehmer*in in der Übungsstunde Erste Hilfe leisten zu müssen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um leichtere Blessuren, die schnell verheilen, wenn die richtigen Maßnahmen der Ersten Hilfe unverzüglich nach dem Verletzungseintritt ergriffen werden. In einigen Fällen können aber auch Sportverletzungen oder lebensbedrohliche Notfälle wie z.B. Herz-Kreislauf-Komplikationen auftreten, die schnelles Handeln notwendig machen. Übungsleitungen sollten sich daher regelmäßig fortbilden, um in Notfall-Situationen gut reagieren zu können.
Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms bieten wir Erste-Hilfe-Lehrgänge mit 8 und 15 Lerneinheiten an, mit denen zum Beispiel auch ÜL-C-Lizenzen verlängert werden können. Sie finden die Lehrgänge und Termine über den Warenkorb oben rechts auf der Seite.
Darüber hinaus bieten wir in Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein jährlich vier bis fünf Termine für so genannte Inhouse-Schulungen an. Wenn Sie also innerhalb des Vereins für Ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen eine kostenlose eintägige Erste-Hilfe-Schulung anbieten möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Aktuell stehen noch folgende Termine zur Verfügung:
- 8. Februar 2025
- 18. Oktober 2025
- 25. Oktober 2025
- 29. November 2025
- 13. Dezember 2025
Wichtiger Hinweis:
„Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) verpflichtet das Vorstandsgremium, dafür zu sorgen, dass bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung steht (§ 26 DGUV-Vorschrift 1).
Um die wechselseitige Erste Hilfe für die Übungsleiter und Übungsleiterinnen sicherzustellen und zugleich den Vereinen die Einsatzplanung der Übungsleitung zu vereinfachen, sind die VBG und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) der Auffassung, dass jeder Übungsleiter und jede Übungsleiterin in der Ersten Hilfe aus- und fortgebildet sein muss. Die Ausbildung erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von neun Lehreinheiten (ein Tag) bei einem berufsgenossenschaftlich ermächtigten Ausbildungsträger. Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen; sie besteht aus einem Erste-Hilfe-Training im Umfang von neun Lehreinheiten.
Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer oder Ersthelferinnen werden von der VBG übernommen (§ 23 Abs. 1 und 2 SGB VII). Sie rechnet direkt mit den ermächtigten Ausbildungsträgern ab, nicht jedoch mit einzelnen Vereinen oder Teilnehmenden.“