Startschuss für den "NRW-Plan für gute Infrastruktur"

Die Sportvereinslandschaft wird davon spürbar profitieren: Der Landessportbund NRW hat den am Dienstag, 21. Oktober, vorgestellten “Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ mit den darin angekündigten 600 Millionen Euro für den Sport ausdrücklich gelobt. “Dieser Anteil aus dem umfassenden Infrastruktur- und Investitionsprogramm ist ein starkes Signal des Landes für die Sanierung und Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in NRW in den kommenden Jahren. Nun braucht es dafür möglichst unbürokratische Förderwege, transparente Verfahren sowie eine enge Einbindung der Sportvereine”, betont LSB-Präsident Stefan Klett. 

“Starkes Signal für den Vereinssport – die Landesregierung hält Wort”

Nur mit intakten Sportstätten können die rund 17.300 NRW-Sportvereine ihr enormes Potential für das Miteinander und die Lebensqualität der Bevölkerung ausschöpfen. “Die Landesregierung hält Wort und bekennt sich einmal mehr klar zum Sport. Die zur Verfügung gestellten Mittel bieten die Chance, die Sportstätteninfrastruktur nachhaltig zu stärken und den gegenwärtigen Sanierungsbedarf in Höhe von etwa 3,6 Milliarden Euro im Bereich der Sportstätten zu reduzieren”, verdeutlicht LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen.   

Zusätzlich fordert der Landessportbund NRW die Kommunen erneut auf, aus den ihnen zufließenden Mitteln ebenfalls einen festen Teil für die Sportstättensanierung bereitzustellen. Bereits in den vergangenen Wochen hatte sich die LSB-Führung dafür ausgesprochen, 10 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen für diesen Zweck einzusetzen. 

Der Förderaufruf umfasst Fördermittel in Höhe von 333 Millionen Euro. Interessenbekundungen müssen bis zum 15.01.2026 durch die Kommunen eingereicht werden. 

"Sportmillarde" des Bundes

Der Bund hat mehrfach angekündigt, einen eigenen Beitrag zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten leisten. Diese sogenannte „Sportmilliarde“ umfasst aktuell 333 Millionen Euro, die in ein Förderprogramm des Bundesbauministeriums fließen. Hierzu ist am vergangenen Donnerstag (17. Oktober) dieser Projektaufruf veröffentlicht worden, siehe auch die Darstellung auf dieser Website. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportanlagen.
  • Gefördert werden vorrangig Sanierung und Modernisierung.
  • Bei gedeckten Sportanlagen liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
  • Antragsberechtigt sind nur Kommunen, auch wenn sich die zu fördernde Sportanlage im Eigentum Dritter (z. B. eines Sportvereins) befindet.
  • Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.
  • Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen, die Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen ist möglich. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
  • In der ersten Phase müssen bis zum 15. Januar 2026 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
  • Über die eingegangen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026 und fordert anschließend in der zweiten Phase zu den ausgewählten Projekten die Einreichung von Zuwendungsanträgen ein.
  • Ab dem 3. November 2025 wird eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen geschaltet, Informationen dazu werden hier veröffentlicht.

Weitere Informationen hat der DOSB hier zusammengestellt.