Aktuelle Infos zur Sportstättenförderung
Die gute Nachricht vorweg: Durch das so genannte Sondervermögen, das die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres beschlossen hat, stehen demnächst wieder finanzielle Mittel für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Aktuell (Stand: Ende November) befindet sich aber ein Teil der Fördermaßnahmen noch in der Planungsphase. Nachfolgend haben wir die Informationen für die einzelnen Förderebenen zusammengestellt.
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)
Die Bundesmittel für die Förderung von Sportstätten in Deutschland sollen ab 2026 (vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments) von bislang 333 Millionen Euro auf 666 Millionen Euro verdoppelt und darüber hinaus um eine Förderung von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern ergänzt werden.
Das Portal zur Einreichung von Fördervorhaben ist für die Kommunen seit dem 10. November 2025 geöffnet. Derzeit bietet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Sprechstunden für Kommunen zum Programm an.
- Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportanlagen.
- Gefördert werden vorrangig Sanierung und Modernisierung.
- Bei gedeckten Sportanlagen liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
- Antragsberechtigt sind nur Kommunen, auch wenn sich die zu fördernde Sportanlage im Eigentum Dritter (z. B. eines Sportvereins) befindet.
- Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.
- Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen, die Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen ist möglich. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- In der ersten Phase müssen bis zum 15. Januar 2026 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
- Über die eingegangen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026 und fordert anschließend in der zweiten Phase zu den ausgewählten Projekten die Einreichung von Zuwendungsanträgen ein.
- Ab dem 3. November 2025 wird eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen geschaltet, Informationen dazu werden hier veröffentlicht.
Direktlinks:
Sportstättenförderung des Landes NRW
Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung NRW sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert. Diese gliedern sich in jeweils 200 Millionen Euro für Investitionen in die
- Sportinfrastruktur von Vereinen
- kommunale Sportinfrastruktur und
- kommunale Schwimmbadinfrastruktur
Eine Förderrichtlinie liegt hier noch NICHT vor - Sie wird im ersten Quartal 2026 erwartet.
Ähnlich wie bereits beim Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" ist davon auszugehen, dass hier wieder die Stadt- und Gemeindesportverbände ebenso wie die Kommunen und der Kreissportbund mit einbezogen werden. Wichtig ist daher, schon jetzt mögliche Anträge und Projekte vorzubereiten und zu kommunizieren.
Pauschalmittel aus dem Sondervermögen für die Kommunen
Die NRW-Kommunen erhalten aus dem Sondervermögen 10 Mrd. Euro, die sich in sechs Förderbereiche aufteilen - einer dieser Bereiche ist der Sport. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein stehen hier 163,3 Millionen Euro zur Verfügung.
In diesem so genannten "NRW-Plan" sind alle Akteure des Sports gefragt, gemeinsam auf den anteiligen Einsatz der pauschalen Mittel für die Sportinfrastruktur hinzuwirken. Wir als Kreissportbund haben hier bereits alls Bürgermeister des Kreises Siegen-Wittgenstein angeschrieben mit der Forderung, 10 Prozent der Pauschalen Mittel in den lokalen Sport zu investieren.
Konkrete Umsetzungsrichtlinien gibt es zum derzeiten Zeitpunkt allerdings noch nicht.
