Förderprogramme für Sportvereine

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Sportvereine. Viele sind themengebunden und nicht dauerhaft verfügbar. Daher lohnt von Zeit zu Zeit ein Blick in die Übersicht, die wir regelmäßig aktualisieren:

Förderung der Übungsarbeit

Mittelgeber: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Empfänger der Förderung: Sportvereine in NRW

Zweck der Förderung: Förderung der Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen

Förderhöhe: nicht begrenzt, abhängig vom Förderantrag

Rahmenbedingungen: Gefördert werden auschließlich lizensierte Übungsleiter*innen in Mitgliedsvereinen des Kreissportbundes. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Weitere Informationen: www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich. 

Mittelgeber: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Empfänger der Förderung: Sportvereine in NRW

Zweck der Förderung: Maßnahmen in den verschiedenen Förderschwerpunkten

Förderhöhe: max. 1000 Euro je Maßnahme

Rahmenbedingungen:  Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Sport gegen Einsamkeit
  8. Gesundheits- und Rehasport
  9. Nachhaltige Entwicklung im Sport

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Weitere Informationen: www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Vereinsberatung

Mittelgeber: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Empfänger der Förderung: Sportvereine in NRW

Zweck der Förderung: Beratung von Vereinsvorständen und Jugendvorständen zu den speziellen Themen des Vereinsmanagements

Förderhöhe: Überrnahme der Honorar- und Fahrtkosten der eingesetzten Berater Abhängig vom Förderantrag

Rahmenbedingungen: Jedem Verein stehen pro Kalenderjahr sechs Stunden kostenloser Vereinsberatung zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über www.meinsportnetz.nrw/management/beratung/vereinsberatung-buchen/

Weitere Informationen: www.meinsportnetz.nrw/management/beratung/vereinsberatung-buchen/

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Integration durch Sport

Mittelgeber: Deutscher Olympischer Sportbund

Empfänger der Förderung: Sportvereine in NRW, Anerkennung als so genannter Stützpunktverein durch den KSB erforderlich

Zweck der Förderung: Organisation und Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen

Förderhöhe: abhängig vom Förderantrag zwischen 1000 und 5000 Euro

Rahmenbedingungen: Jedem Verein stehen pro Kalenderjahr sechs Stunden kostenloser Vereinsberatung zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über www.meinsportnetz.nrw/management/beratung/vereinsberatung-buchen/

Ansprechperson beim Kreissportbund: Micha Sommer, Tel.: 0271/3388857-2, E-Mail: sommer@ksb-siwi.de

Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub

Mittelgeber: Landschaftsverband Rheinland

Empfänger der Förderung: Arbeitnehmer*innen, die die Voraussetzungen des Sonderurlaubsgesetz NRW erfüllen

Zweck der Förderung: Ausgleich von 80 % des Verdienstausfalls, der durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Sonderurlaub entsteht

Förderhöhe: bis zu 8 Tage Bruttoverdienstausfall in Höhe von 80%

Rahmenbedingungen: Bitte das Sonderurlaubsgesetz NRW beachten.

Weitere Informationen: www.sportjugend.nrw/service/inanspruchnahme-von-sonderurlaub

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

NRW.BANK Sportstättenförderung

Mittelgeber: NRW.BANK

Empfänger der Förderung: Sportvereine in NRW, die über den KSB Mitglied im Landessportbund sind

Zweck der Förderung:

  • Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden
  • Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Förderhöhe: nicht begrenzt, abhängig vom Förderantrag

Rahmenbedingungen:  Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Sportstätte dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck.
  • Sie informieren die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindeverband über das Vorhaben.

Weitere Informationen: >> Sportstätten-Flyer der NRW.BANK

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Freizeitenförderung des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V.

Mittelgeber: Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.

Empfänger der Förderung: Gemeinnützige Vereine im Kreis Siegen-Wittgenstein

Zweck der Förderung: Freizeitmaßnahmen mit Teilnehmer*innen im Alter von 6 bis 21 Jahren.

Förderhöhe: 5 Euro pro Tag/Teilnehmer*in

Rahmenbedingungen:

  • Ab 21 Jahren bis 27 Jahre werden nur Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, FSJ’ler und Arbeitslose gefördert
  • Die Mindestteilnehmer/innenzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen (ohne Leitung)
  • Je 6 angefangene TN wird eine Leitungsperson gefördert
  • Die Förderung zusätzlicher Teamer ist auf Antrag möglich
  • Die Beteilgung von Kindern und Jugendlichen an der Planung kann zusätzlich gefördert werden

Weitere Informationen: www.kreisjugendring.org

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Qualifikation von Ehrenamtlichen durch den Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.

Mittelgeber: Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.

Empfänger der Förderung: Gemeinnützige Vereine in Siegen-Wittgenstein

Zweck der Förderung:

• Förderung von Erste-Hilfe-Kurse bzw. Auffrischung (alle 3 Jahre)

• Rettungsschwimmer Silber

• Zuschuss Fahrtsicherheitstraining

• Teilnahme an überörtlichen Qualifizierungsmaßnahmen zur KiJu-Arbeit

Förderhöhe:

75,00 Euro Zuschuss Fahrtsicherheitstraining

Komplettübernahme EH-Kurs und Rettungsschwimmer

Rahmenbedingungen:

Antrag: vor der Maßnahme Online-Antrag nach Pos. 5

Verwendungsnachweis (bis 6 Wochen nach der Maßnahme):

Online-Verwendungsnachweis nach Pos. 5 (bis 6 Wochen nach der Maßnahme), plus Bescheinigung der Qualifizierung (auch als Scan via Mail)

Weitere Informationen: www.kreisjugendring.org

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Förderung besonderer sportlicher Veranstaltungen der Sportvereine

Mittelgeber: Kreis Siegen-Wittgenstein über den Kreissportbund

Empfänger der Förderung: Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V.

Zweck der Förderung: Förderung besonderer sportlicher Veranstaltungen  der Sportvereine im Kreisgebiet

Förderhöhe: max. 300 Euro

Rahmenbedingungen:

- Formlosere Antrag
- Antrag geht bis zum 31.12. eines Jahres ein
- Sportverein gehört dem Kreissportbund Siegen-Wittgenstein e.V. an
- Es muss eine regionale Sportveranstaltung sein
- Die Sportveranstaltung hat überregionale Bedeutung (es nehmen Sportler*innen von auswärtigen Vereinen teil)

Richtlinie zur Allgemeinen Sportförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Förderung besonderer Projekte der Sportvereine

Mittelgeber: Kreis Siegen-Wittgenstein über den Kreissportbund

Empfänger der Förderung: Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V.

Zweck der Förderung: Förderung besonderer Projekte der Sportvereine im Kreisgebiet

Förderhöhe: je nach Antragsaufkommen

Rahmenbedingungen:

- Formloser Antrag der Sportvereine
- Antrag muss bis zum 31.12. eines Jahres eingegangen sein
- Sportverein gehört dem Kreissportbund Siegen-Wittgenstein e.V. an
- Das Projekt dient zur Stärkung des Vereinssports
- Es müssen am Jahresende nicht verausgabte Mittel aus der Förderung besonderer sportlicher Veranstaltungen vorhanden sein
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt prozentual
- Die Mittelverwendung muss der bezuschusste Verein nachweisen (Rechnungen)

Richtlinie zur Allgemeinen Sportförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Zuschuss zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften

Mittelgeber: Kreis Siegen-Wittgenstein über den Kreissportbund

Empfänger der Förderung: Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V.

Zweck der Förderung: Zuschuss zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften

Förderhöhe: je nach Antragsaufkommen

Rahmenbedingungen:

Richtlinie zur Allgemeinen Sportförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein

Ansprechperson beim Kreissportbund: Christian Janusch, Tel.: 0271/3388857-1, E-Mail: janusch@ksb-siwi.de

Ihr Ansprechpartner:

Christian Janusch

Geschäftsstellenleitung