Neue "Qualifizierungsoffensive" des Landes NRW fördert Maßnahmen mit bis zu 500 Euro

Zum Jahreswechsel hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Neuauflage der Qualifizierungsoffensive für Übungsleitungen und Trainer*innen angekündigt. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen übernimmt im Auftrag des Landes die Umsetzung und Abwicklung der Förderung für das Jahr 2026.

Die Wiederaufnahme dieser Förderung ist direkt mit der Bewerbung Nordrhein-Westfalens an den Olympischen und Paralympischen Spielen verknüpft. Die Qualifizierungsoffensive ist ein bewusst gesetztes sportpolitisches Signal, um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW im Rahmen der Bewerbung noch deutlicher sichtbar zu machen. 

Förderfähige Maßnahmen 2026

Gefördert werden die nachfolgend aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen, sofern sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden:

  • Sporthelfer*in und II
  • Übungsleiter-Assistent*in
  • Basismodul Übungsleiter*in C, Trainer*in und Jugendleiter*in Aufbaumodul 
  • Übungsleiter*in-C Breitensport sportartübergreifend
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport Kinder und Jugendliche
  • Praxismodul A Übungsleiter*in-C Ausbildung
  • Praxismodul B Übungsleiter*in-C Ausbildung
  • Übungsleiter*in-B Prävention 
  • Übungsleiter*in-B Rehabilitation Erwachsene 
  • Übungsleiter*in-B Selbstbehauptung/Selbstverteidigung
  • Übungsleiter*in-B Kinder- und Jugendsport
  • Basismodul Trainer*in C
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Breitensport sportartspezifisch
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Leistungssport sportartspezifisch
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Schwimmen
  • Trainer*in-B Breitensport sportartspezifisch 
  • Trainer*in-B Leistungssport sportartspezifisch
  • Trainer*in-B Schwimmen 
  • Trainer-Assistent*in
  • Schwimmlehrerassistent*in
  • Schwimmlehrer*in
  • Sonstige – Ausbildungen der Fachverbände mit Fokus auf Leitung von Trainings- und Übungsstunden 

Hinweise zur Antragstellung und Abwicklung

  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Förderportal des LSB. Die dafür notwendigen technischen Anpassungen befinden sich aktuell in der Umsetzung.
  • Die Antragsfrist beginnt voraussichtlich Mitte Februar. Sie endet am 31.10.2026 bzw. wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
  • Zur Antragstellung ist ein Nachweis über die Buchung der jeweiligen Maßnahme erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung des Anbieters).
  • Für die Auszahlung der Fördermittel ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme sowie eine entsprechende Rechnung einzureichen.

Sprecht uns gerne an. Wir helfen euch bei der Antragstellung!

Förderrichtlinie zum Download

FAQ zum Förderprogramm

Die aktuelle Quali-Broschüre zum Download