Förderung von sportlichen Großveranstaltungen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Vorbereitung und Durchführung sportlicher  Großveranstaltungen (z. B. Welt- und Europameisterschaften und weitere Veranstaltungen von zentraler Bedeutung). Gefördert werden auch Veranstaltungen, die für den sportlichen Nachwuchs eine herausragende Bedeutung besitzen.

Bitte beachtet: Die Förderanträge sollten bis zum 30. November 2024 an die Staatskanzlei NRW, Abteilung Sport und Ehrenamt, gerichtet werden.

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