Förderung für öffentlich zugängliche Bewegungsräume
Der diesjährige Aufruf des Förderprogramms „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ startet am 1. Februar 2025.
Sportvereine sind bei dem Programm antragsberechtigt. Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier.
Eine Übersicht aller geförderten Projekte über den letztjährigen Aufruf findet sich hier.