Deutliche Kostensteigerung des GEMA-Betrags - LSB startet flächendeckende Vereinsumfrage

Damit Sportvereine nicht jede einzelne Musiknutzung im Trainingsbetrieb oder bei Veranstaltungen separat bei der GEMA anmelden und bezahlen müssen, hat der DOSB für alle Sportvereine in Deutschland eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA abgeschlossen, die zwei Teile umfasst (Details hier):

  • Erstens entfällt durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages an die GEMA die Anmeldung und Abrechnung bestimmter Musiknutzungen. Der Pauschalbetrag wird in NRW vom Landessportbund den Vereinen in Rechnung gestellt und an den DOSB abgeführt; Verbände und Bünde profitieren davon ohne eigene Zahlung.
  • Zweitens wird Sportvereinen, -verbänden und -bünden bei bestimmten Musiknutzungen, die nicht durch den vorgenannten Pauschalbetrag abgegolten sind, ein Nachlass auf die jeweils gültigen Vergütungssätze gewährt.

Der Pauschalbetrag je Sportvereinsmitglied und Jahr betrug 2019 noch 7 Cent und ist bis 2025 bereits auf 12 Cent gestiegen. In einem nächsten Schritt beabsichtigt die GEMA, den Pauschalbeitrag bis 2029 stufenweise auf 24 Cent anzuheben. 

Diese massive Kostensteigerung will der Landessportbund nicht ohne Votum der Sportvereine akzeptieren und deshalb fragen, ob und in welcher Höhe die Sportvereine bereit sind, den Pauschalbeitrag weiter zu zahlen und die entsprechende Verwaltungsvereinfachung zu nutzen (bei Aufgabe des Pauschalvertrages wäre jede GEMA-pflichtige Musiknutzung einzeln anzumelden und zu bezahlen). Die Online-Befragung der Vereine startet noch in dieser Woche.