Keine Angebote mehr im Dezember
Aufgrund der Corona-Pandemie werden auch im Dezember keine Präsenzverstanstaltungen im Rahmen des Aus- und Fortbildungsprogramms des Sportbildungswerks stattfinden können. Wer noch dringend Lizenzpunkte zur Verlängerung seiner Übungslizenz benötigt, findet unter www.sportbildung-online.de verschiedene Online-Kurse. Bei Fragen helfen wir selbstverständlich gerne weiter!
Wir machen #trotzdemSport:
Sport ist auch im Corona-Lockdown möglich! Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat unter #trotzdemSport eine breit angelegte Kampagne gestartet, die gute Beispiele und kreative Lösungsansätze aufzeigt, damit auch in den kommenden Wochen und Monaten wieder möglichst viele Menschen verantwortungsvoll ihren Sport ausüben können. Auf https://www.lsb.nrw/trotzdemsport finden sich zahlreiche Angebote aus unterschiedlichen Bereichen, die die Menschen trotz Corona in Bewegung bringen können. Hier der kurze Überblick:
Sportwörterbuch in neun Sprachen erschienen
Der Landessportbund NRW hat sein Projekt "Sportwörterbuch" realisiert: Die druckfrisch erschienene Broschüre kann besonders angehenden Übungsleiter*innen, Sportler*innen sowie Deutschlernenden als hilfreicher Begleiter dienen. Mit Hilfe eindeutiger Piktogramme werden zahlreiche sportliche Begriffe und Sätze in insgesamt neun verschiedene Sprachen in folgender Reihenfolge übersetzt: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Dari, Farsi und Kurdisch.
Aktualisierungen der Corona-Schutzverordnung
Der Landessportbund hat am Dienstag (10. November) einige Ergänzungen und Aktualisierungen zum Sport unter Corona-Bedingungen veröffentlicht:
1. Rehasport ab sofort wieder möglich! (erneute Änderung der CSchVO)
Überraschend ist heute (10. November) eine Überarbeitung der CScHVo in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung (§9 1a):
„Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“
Welche Versammlungen sind aktuell möglich?
Zum Ende des Jahres hin stellt sich bei vielen Vorständen die Frage, ob die Mitgliederversammlung noch bis Ende Dezember durchgeführt werden kann oder sogar muss. Auch die Möglichkeit, Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen online per Video-Konferenz durchzufühfen, nutzen aktuell immer mehr Vereine. Der Landessportbund hat daher nochmal die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung berücksichtigen.